Fördermöglichkeiten für Vereine
Deutsch-Afrikanisches Jugendwerk
Ziel des Deutsch-Afrikanischen Jugendwerk (DAJW) ist es, junge Menschen
aus Deutschland und afrikanischen Ländern miteinander in Kontakt zu bringen, damit sie sich gemeinsam für sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltige Entwicklung engagieren. Das DAJW ermöglicht über seine zwei Programmlinien Teams up! und Team works! Austausche von Jugendgruppen im außerschulischen Bereich sowie Hospitationsmöglichkeiten für junge Menschen.
Teams up!
Was wird gefördert?
Gefördert werden internationale Jugendaustausche und damit verbundene Begleit- oder Modellprojekte, die sich mit den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) auseinandersetzen. Neben bilateralen Begegnungen sind auch multilaterale Kooperationen mit zwei afrikanischen Partnern sowie in Ausnahmefällen auch Dreieckskooperationen zwischen Deutschland, einem afrikanischen Land und einem nicht-afrikanischen Land aus der DAC-Liste möglich.
Zielgruppe: junge Menschen zwischen 16 und 30 Jahren
Ziele: Die Teilnehmenden „entwickeln ein Verständnis dafür, was es heißt, in einer globalisierten Welt Verantwortung zu übernehmen und wie wichtig es ist, das eigene Handeln bewusst und nachhaltig zu gestalten.“ (Internetseite DAJW)
Zudem haben auch Multiplikator*innen die Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss einen deutschen und einen afrikanischen Partner geben, die beide gemeinnützig sind. Beide Partner dürfen zudem nicht missionarisch, staatlich oder kommerziell tätig sein. Der deutsche Partner muss eine Trägerprüfung durchlaufen. Das Projekt wird in enger Zusammenarbeit der beiden Partner geplant und umgesetzt.
Antragstellung
Spätestens 8 Wochen vor Antragstellung muss verpflichtend eine Interessensbekundung in Form eines Kurzkonzepts vorgelegt werden, das die wichtigsten inhaltlichen und finanziellen Punkte enthält sowie den SDG-Bezug des Projekts herstellt.
Der Projektantrag enthält neben dem fachlich-pädagogischen Konzept einen genauen Programmablauf. Aus dem Antrag sollte ersichtlich werden, wie die Auseinandersetzung mit den SDGs erfolgt. Ebenso sollte die Umsetzung der Fördergrundsätze von Partnerschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Diversität dargestellt werden.
Der Ablauf des Projektes sollte in folgende Phasen gegliedert beschrieben werden:
Vorbereitungsphase
Hinbegegnung in einem der beiden Partnerländer
Zwischenphase
Rückbegegnung im zweiten Partnerland
Nachbereitungsphase
Detaillierte Kriterien der verschiedenen Phasen finden Sie in der Förderrichtlinie im Dokumentencenter.
Außerdem enthält der Antrag den Finanzplan sowie ein Sicherheits- und Krisenkonzept. Dieses dient dazu zu zeigen, dass die beteiligten Projektpartner über entsprechende Strategien zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmer*innen und für Krisenfälle verfügen.
Das Sicherheits- und Krisenkonzept beinhaltet
eine Beschreibung der Kommunikationswege und Maßnahmen im Krisenfall
Notfalladressen für die Begegnungszeiten
eine für alle Teilnehmenden durchgängig erreichbare Notfalltelefonnummer
Alle deutschen Teilnehmer*innen sind dazu verpflichtet sich auf der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ des Auswärtigen Amtes einzutragen.
Die jeweiligen Antragsfristen sind hier abrufbar. Informationsveranstaltungen zur Antragstellung finden Sie hier.
Was wird finanziert?
Laufzeit: Die maximale Projektlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Finanzierung:
Es handelt sich um eine Anteilsfinanzierung von max. 75% der Gesamtausgaben. Die Ausgaben sollten ausgewogen zwischen den Projektpartner aufgeteilt werden.
Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz (BRKG) berechnet.
Es können Personalkosten (TVöD) und Honorare eingestellt werden.
Es können keine Pauschalen eingestellt werden.
Alle notwenidgen Dokumenten finden Sie im Dokumentencenter zum Download.
Team works! in Afrika
Was wird gefördert?
Team works! ist ein Tandemprogramm in dem junge und erfahrene Fachkräfte zusammen arbeiten. Junge Fachräfte (Auszubildende, Berufseinsteiger*innen) haben dabei die Möglichkeit einen 2,5- bis 6-wöchigen Hospitationsaustausch in einem afrikanischen Land oder in Deutschland zu absolvieren. Dabei werden sie von Expert*innen des Senior Experten Service (SES) begleitet. Die Hospitationsstellen können Unternehmen, Verwaltung sowie soziale oder medizinische Einrichtungen sein. Das Programm bietet auch inklusive Hospitationsstellen an. Im Rahmen des Austauschs beschäftigen sie sich mit Themen der nachhaltigen Entwicklung.
Zielgruppe: Junge Menschen in Ausbildungsberufen aus Deutschland und afrikanischen Ländern
Ziele: Das Programm will die partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Gesichtspunkten des Globalen Lernens sowie den fachlichen Austausch und das Engagement für nachhaltige Entwicklung fördern. Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, globale Zusammenhänge und eigene Handlungsmöglichkeiten zu erkunden.
Hospitation in einem afrikanischen Land
Voraussetzungen:
für junge deutsche Fachkräfte in Ausbilungsberufen im Alter von 18 – 30 Jahren
Interessierte müssen min. im 3. Lehrjahr einer Ausbildung sein
Ablauf:
Interessierte legen ein Profil beim SES an, eine Registrierung ist jederzeit möglich
Abgleich mit anstehenden Einsätzen des SES und möglichen Hospitationen in der Datenbank
bei einer passenden Hospitationsstelle nimmt der SES Kontakt mit Interessierten auf
vor Reisebeginn gibt es 2-tägiges Vorbereitungstreffen für das Tandem
der SES übernimmt die Visumsbeantragung
alle deutschen Teilnehmer*innen sollten sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts eintragen
die erfahrene Fachkraft ist während des Aufenthalte erste Ansprechperson für die junge Fachkraft, bei Fragen und Problemen unterstützt auch der SES von Deutschland aus
Unterbringung:
in der Reel in der Nähe der Hospitationsstelle
junge Fachkraft und erfahrene Fachkraft wohnen meist in derselben Unterkunft
Was wird finanziert?
Flugkosten
Kosten für Verpflegung und Unterkunft
Kosten für evtl. Vorbereitungsseminare
Kosten für individuelle Ausflüge sowie Taschengeld müssen selbst übernommen werden.
Der eigenen Ausbildungsstelle oder Arbeitergeber*in entstehen keine Kosten, sie müssen die Interessierten jedoch für den Zeitraum des Austauschs freistellen.
Versicherungsschutz
Die Hospitant*innen haben während ihres Austauschs folgenden Versicherungsschutz:
Auslandskrankenversicherung
Haftpflichtversicherung
Reisegepäckversicherung
Rücktransport- und Unfallversicherung
Berufshaftpflichtversicherung bei medizinischen Berufen
Team works! in Deutschland
Was wird gefördert?
Team works! ist ein Tandemprogramm in dem junge und erfahrene Fachkräfte zusammen arbeiten. Junge Fachräfte (Auszubildende, Berufseinsteiger*innen) haben dabei die Möglichkeit einen 2,5- bis 6-wöchigen Hospitationsaustausch in einem afrikanischen Land oder in Deutschland zu absolvieren. Dabei werden sie von Expert*innen des Senior Experten Service (SES) begleitet. Die Hospitationsstellen können Unternehmen, Verwaltung sowie soziale oder medizinische Einrichtungen sein. Das Programm bietet auch inklusive Hospitationsstellen an. Im Rahmen des Austauschs beschäftigen sie sich mit Themen der nachhaltigen Entwicklung.
Zielgruppe: Junge Menschen in Ausbildungsberufen aus Deutschland und afrikanischen Ländern
Ziele: Das Programm will die partnerschaftliche Zusammenarbeit unter Gesichtspunkten des Globalen Lernens sowie den fachlichen Austausch und das Engagement für nachhaltige Entwicklung fördern. Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, globale Zusammenhänge und eigene Handlungsmöglichkeiten zu erkunden.
Hospitation in Deutschland
Voraussetzungen:
für junge afrikanische Fachkräfte in Ausbilungsberufen im Alter von 18 – 30 Jahren
Interessierte müssen min. im 3. Lehrjahr einer Ausbildung sein
Ablauf:
Interessierte legen ein Profil beim SES an, eine Registrierung ist jederzeit möglich
Abgleich mit möglichen Hospitationsstellen in Deutschland
bei einer passenden Hospitationsstelle nimmt der SES Kontakt mit Interessierten auf
digitales Vorbereitungstreffen mit der Hospitationsstelle und der/dem Mentor*in des SES
Teilnahme an interkulturellen und sprachlichen Online-Weiterbidungen möglich
während des Aufenthalt gibt es eine feste Ansprechperson in der Hospitationsstelle und ein*e Expert*in des SES unterstützt zusätzlich als Mentor*in
Unterbringung:
in der Reel in der Nähe der Hospitationsstelle
der SES kümmert sich um die Unterkunft
Was wird finanziert?
Flug- und Visakosten
Kosten für Verpflegung und Unterkunft
Kosten für evtl. Vorbereitungsseminare
Taschengeld für die Dauer der Hospitation
Der eigenen Ausbildungsstelle oder Arbeitergeber*in entstehen keine Kosten, sie müssen die Interessierten jedoch für den Zeitraum des Austauschs freistellen.
Versicherungsschutz
Die Hospitant*innen haben während ihres Austauschs folgenden Versicherungsschutz:
Auslandskrankenversicherung
Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Die Stiftung bietet Projektförderung für ostdeutsche Organisationen in der entwicklungspolitischen In- und Auslandsarbeit. Ziel der Stiftung ist es, weltweit einen Beitrag zur Bekämpfung von Armut, Ungerechtigkeit, Ausbeutung und ungleichen Chancen zu leisten und damit zu einer gerechteren Welt beizutragen.
Seminare
In regelmäßig stattfindenden Qualifizierungs-Seminaren werden praktische Hinweise und Übungen zu Projektplanung, Antragstellung, Monitoring und Evaluierung sowie Abrechnung vermittelt. Aktuelle Termine und die Möglichkeit der Anmeldung zu Seminaren finden Sie hier.
Im Folgenden informieren wir über die Förderprogramme für sächsische Vereine, die die Stiftung Nord-Süd-Brücken bereithält.
Entwicklungszusammenarbeit-Kleinprojektefonds (BMZ-Mittel)
Der Kleinprojektefonds des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert entwicklungspolitische Kleinprojekte in Ländern des Globalen Südens mit einer Fördersumme von bis zu 50.000 €. Vereine die zum ersten Mal ein Antrag stellen, können beim ersten Projekt mit maximal € 10.000 gefördert werden.
Grundsätzlich wird angestrebt, mit den geförderten Projekten die materiellen Lebensbedingungen benachteiligter Gruppen in Ländern des Globalen Südens unmittelbar zu verbessern, und die Fähigkeiten dieser Gruppen zu stärken, die bestehenden Probleme zu lösen.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen:
die Befriedigung von Grundbedürfnissen und die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Zielgruppe
Hilfe zur Selbsthilfe, z.B. durch Einkommen schaffen
Bildung und Qualifizierung
Umwelt- und Ressourcenschutz
Gleichberechtigung der Geschlechter, insbesondere um die Situation von Frauen zu verbessern
Menschenrechte fördern
Antidiskriminierung (z.B. aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, politische Überzeugung, Behinderung)
Friedensarbeit und Gewaltprävention
Voraussetzungen:
stabile Kooperation mit einem unabhängigen Verein im Partnerland seit mindestens einem Jahr
bei Erstantrag durchlaufen einer Trägerprüfung
Projekt muss grundsätzlich von der Organisation im Partnerland getragen werden
Partizipation der Zielgruppen an Projektablauf
max. Projektlaufzeit beträgt 12 Monate
Sicherung der Nachhaltigkeit nach Projektende
Was wird finanziert?
Es wird bis zu 75% der Gesamtprojektkosten finanziert.
Es können alle Ausgaben, die zur Durchführung des Projektes notwendig sind, finanziert werden, u.a.:
Investitionen
Betriebsausgaben
Personalkosten im Projektland
Verwaltungskosten (bis maximal 4% der Gesamtprojektkosten)
Reisekosten zur Projektbetreuung werden nur in Ausnahmefällen finanziert
Antragstellung
Partneranforderung
Gemeinsam mit dem Projektantrag und dem Einnahmen-Ausgaben-Plan muss auch eine Partneranforderung eingereicht werden. Die Stiftung möchte damit sicherstellen, dass sowohl die „Problemanalyse“ als auch die angedachten Lösungen vom Südpartner und dem sächsischen Partner gemeinsam entwickelt wurden. Dies ist ein Schreiben des Projektpartners aus dem Globalen Süden, das bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen erwünscht, sinnvoll, effizient und ortsangemessen sind.
Kinder- und Jugendschutzrichtlinie
Wenn Kinder und Jugendliche zur direkten oder indirekten Zielgruppe des Projekts gehören, muss eine Kinder- und Jugendschutzrichtlinie gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden.
Antragsfristen
Projektanträge mit einer Antragssumme bis 10.000 € können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird innerhalb von 2 bis 3 Wochen getroffen. Zwischen Antragsfrist und Projektbeginn sollten min. 6 Wochen liegen. Projektanträge mit einer Antragssumme über 10.000 € werden durch den Vorstand beschieden. Die entsprechenden Antragsfristen finden Sie hier.
Partnervertrag
Nach der Bescheidung ist bis spätestens zum 1. Mittelabruf ein Partnervertrag zwischen der deutschen Organisation (Antragsteller) und der Süd-Partnerorgansiation nötig, die in Kopie an die Stiftung Nord-Süd Brücken gesendet wird.
Die Formulare, so wie aktuelle Antragsfristen und weiterführende Informationen finden Sie hier sowie auf der Webseite des Kleinprojektefonds.
Entwicklungszusammenarbeit-Kleinprojektefonds (Mittel des Freistaates Sachsen)
Die Sächsische Staatskanzlei unterstützt gemeinnützige zivilgesellschaftliche Organisationen, die Projekte der EZ im Ausland umsetzen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen. Der EZ-Kleinprojektefonds eignet sich besonders für migrantisch-diasporische Nichtregierungsorganisationen, die mit ihren besonderen Vor-Ort-Kenntnissen wichtige Impulse für eine sinnvolle und wirksame Projektförderung setzen können.
Die Beantragung und Bewilligung der Projektanträge erfolgt über die Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Es werden besonders Projekte zu folgenden Themen gefördert:
Bildung
Infrastruktur und medizinische Versorgung
Stabilisierung der aktuellen Flüchtlingsherkunftsländer
Umwelt- und Klimaschutz
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft einschließlich der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
humanitäre Maßnahmen
Geschlechtergerechtigkeit sowie Selbstbestimmung für Mädchen und Frauen
Digitalisierung
Stärkung der Menschenrechte
Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz im Freistaat Sachsen
max. Förderhöhe beträgt 25.000 €.
Anteilsfinanzierung von max. 75% der Gesamtkosten
max. Projektlaufzeit beträgt 12 Monate
Was wird finanziert?
Es können alle Ausgaben, die zur Durchführung des Projektes notwendig sind, finanziert werden, u.a.:
Investitionen
Betriebsausgaben
Personalkosten im Projektland
Verwaltungskosten (bis maximal 4% der Gesamtprojektkosten)
Reisekosten zur Projektbetreuung werden nur in Ausnahmefällen finanziert
Antragstellung
Partneranforderung
Gemeinsam mit dem Projektantrag und dem Einnahmen-Ausgaben-Plan muss auch eine Partneranforderung eingereicht werden. Darin bekundet die Süd-Partnerorganisation den Wunsch nach Zusammenarbeit mit der deutschen Partnerorganisation und legt dar, ob die Projektidee von der Süd-Partnerorgansiation stammt und inwiefern sie bei der Projektentwicklung beteiligt ist.
Kinder- und Jugendschutzrichtlinie
Wenn Kinder und Jugendliche zur direkten oder indirekten Zielgruppe des Projekts gehören, muss eine Kinder- und Jugendschutzrichtlinie gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden.
Antragsfristen
Projektanträge mit einer Antragssumme bis 10.000 € können jeweils zum 20. des laufenden Monats gestellt werden. Die Entscheidung wird innerhalb von 2 bis 3 Wochen getroffen. Zwischen Antragsfrist und Projektbeginn sollten min. 6 Wochen liegen. Projektanträge mit einer
Antragssumme über 10.000 € werden durch den Vorstand beschieden. Die entsprechenden Antragsfristen finden Sie hier. Die endgültige Fördereintscheidung liegt bei der Sächsischen Staatskanzlei.
Die Antragsformulare, so wie weitere Informationen zu Antragsfristen finden Sie hier.
Projektvereinbarung
Nach der Bescheidung ist bis spätestens zum 1. Mittelabruf eine Projektvereinbarung zwischen der deutschen Organisation (Antragsteller) und der Süd-Partnerorgansiation nötig, die in Kopie an die Stiftung Nord-Süd Brücken gesendet wird.
Weitere detaillierte Informationen zur Projektantragstellung, Fördervoraussetzung, Projektdurchführung und Ansprechpartner*in finden Sie hier.
Förderung von EZ-Projekten aus Stiftungsmitteln
Die Stiftung Nord-Süd-Brücken fördert Auslandsprojekte auch aus Stiftungsmitteln. Diese Mittel werden vorrangig dafür eingesetzt, bei größeren durch das BMZ finanzierten Projekten den Eigenanteil der Organisationen zu sichern. 10 Prozent der Projektsumme muss die jeweilige NRO jedoch selbst tragen muss. Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in den fünf ostdeutschen Bundesländern sowie Berlin.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zu folgenden Themen:
die Befriedigung von Grundbedürfnissen und die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen der Zielgruppe
Hilfe zur Selbsthilfe, z.B. durch Einkommen schaffen
Bildung und Qualifizierung
Umwelt- und Ressourcenschutz
Gleichberechtigung der Geschlechter, insbesondere um die Situation von Frauen zu verbessern
Menschenrechte fördern
Antidiskriminierung (z.B. aufgrund von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, politische Überzeugung, Behinderung)
Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung
Friedensarbeit und Gewaltprävention
Voraussetzungen:
stabile Kooperation mit einem unabhängigen Verein im Partnerland seit mindestens einem Jahr
Partizipation der Zielgruppen sowie weiterer vonm Projekt betroffene Personengruppen am gesamten Projektzyklus (Auswahl, Konzeption, Planung, Umsetzung, Evaluierung)
Projekt steht im Einklang mit den Menschenrechtskonventionen, den entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung und dem Do-No-Harm-Ansatz
Antragstellung
Für die Beantragung sind das entsprechenden Antragsformular, eine Projektbeschreibung und der Ausgaben-Einnahmen-Plan einzureichen. Die Dokumente stehen hier zum Download zur Verfügung.
Partneranforderung
Gemeinsam mit den oben genannten Dokumenten muss auch eine Partneranforderung eingereicht werden. Darin bekundet die Süd-Partnerorganisation den Wunsch nach Zusammenarbeit mit der deutschen Partnerorganisation und legt dar, ob die Projektidee von der Süd-Partnerorgansiation stammt und inwiefern sie bei der Projektentwicklung beteiligt ist.
Kinder- und Jugendschutzrichtlinie
Wenn Kinder und Jugendliche zur direkten oder indirekten Zielgruppe des Projekts gehören, muss eine Kinder- und Jugendschutzrichtlinie gemeinsam mit dem Antrag eingereicht werden.
Antragsfristen
Projektanträge bis 2.500 €:
können fortlaufend gestellt werden jeweils zum 20. des laufenden Monats
Entscheidung zeitnah durch Team der Geschäftsstelle
Projektanträge über 2.500 €:
Entscheidung durch Vorstand
Sitzungstermine finden Sie hier