Bei Begegnungsreisen haben Schüler*innen die Möglichkeiten die Partnerschule im globalen Süden (Outgoing) zu besuchen oder Schüler*innen der Partnerschule reisen zur deutschen Schule (Incoming). Begegnungsreisen sind nur möglich, wenn die Schulpartnerschaft mindestens seit einem Jahr besteht.
Ziel von Begegnungsreisen ist die Festigung der Partnerschaft, im Zentrum steht dabei das gemeinsame Arbeiten an einem selbstgewählten Thema aus dem Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Wer ist antragsberechtigt?
Gruppengröße
mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer*innen (Schüler*innen und Begleitpersonen)
weitere mitreisende Personen müssen selbst für die Kosten aufkommen und können nicht gefördert werden
Mindestalter der Schüler*innen beträgt 14 Jahre
Reisedauer
Reisezeitraum muss zwischen 1.3. und 31.10. eines Jahres liegen
10 bis 14 Programmtage plus An- und Abreisetage
Die Reise kann um weitere maximal 5 Tage verlängert werden, auch ohne Programminhalte. Diese Tage sind jedoch nicht förderfähig und müssen selbst gezahlt werden.
Weiterführende Informationen zu ENSA finden Sie hier.
Inhaltliche Begleitung
Bei einer Förderung durch ENSA sind die Teilnehmenden der deutschen Schule verpflichtet im Reisejahr an der begleitenden Auftakt- und Abschlusskonferenz sowie einem Auswertungsworkshop teilzunehmen.
Die Konferenz dienen der Vorbereitung und Reflexion der Reise und finden im Frühjar und Herbst statt.
Finanzielle Förderung
Die Förderung über das ENSA-Programm beträgt maximal 75% der zuwendungsfähigen Ausgangen
25% der Gesamtkosten muss über Eigenmittel oder Drittmittel geleistet werden, Drittmittel dürfen keine weiteren Bundesmittel sein
maximale Regelförderung: 14.000 €
bei besonderem Inklusionsbedarf Erhöhung um 1.000 € möglich
gefördert werden die Reisekosten sowie Ausgaben zur Umsetzung des abgestimmten Programms
es werden KEINE Personalkosten gefördert
Antragstellung
von Juli bis September für Anbahnungsreisen im darauf folgenden Jahr
Bescheidvergabe erfolgt im Dezember
Eine schrittweise Erläuterung des Antragsprozesses finden Sie hier.